Das Gerichtswesen in Bernkastel geht in seinen Ursprüngen auf viele Jahrhunderte zurück und war im Laufe der Zeit mancherlei Änderungen unterworfen. Wie in allen Gauen des fränkischen Reichs, bildeten auch in unseren Landen die Hundertschaften die ältesten Gerichtsbezirke. Im Rahmen der Stadtrechtsverleihung im Jahre 1291 gestand König Rudolph von Habsburg den sechs kurtrierischen Städten, so auch Bernkastel, die Rechte und Freiheiten von Reichsstädten zu und klärte zugleich die Gerichtshoheit. Dem geistlichen Landes- und Stadtherrn wurde die volle Gerichtshoheit vom deutschen König übertragen, jedoch auch den neuen Städten Gewohnheitsrecht und Rechtshandlungen in "zivilen" Streitsachen belassen.

Anfang des 18. Jahrhunderts trat eine durchgreifende Änderung ein, als Bernkastel Oberamt wurde und die Befugnisse des Hochgerichts in diesem Verwaltungsbezirk von einem kurfürstlichen Oberamtmann ausgeübt wurden. Er war mit höchster Kompetenz ausgestattet, d.h. mit der Befugnis über "Kopf und Hals" der Verbrecher zu richten.

Nach dem Frieden von Campo Formio (17. Oktober 1797) wurden in den von Frankreich besetzten linksrheinischen Gebieten neue Gerichtsbehörden begründet. Innerhalb des Saardepartements, dessen Hauptstadt Trier war, wurden 34 Friedensgerichte errichtet, entsprechend den jeweiligen Kantonen als untere Verwaltungseinheit. Diese Friedensgerichte hatten ihren Sitz u.a. in Trier und Bernkastel.

Aufgrund der Beschlüsse des Wiener Kongresses brachte das Jahr 1815 den Übergang an Preußen. 1816 wurde Bernkastel Kreisstadt des Kreises Bernkastel im Regierungsbezirk Trier und Sitz des Landrates. Im Jahr 1818 gab es in Bernkastel ein "Königlich Preußisches Friedensgericht". 1820 wurde das Landgericht Trier gebildet.

Im Anschluss an die Neugliederung der Gerichtsorganisation durch die Reichsjustizgesetze von 1879 gehörte das Landgericht Trier zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln, bis im November 1946 in Koblenz ein Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Bezirk des Landgerichts Trier entstanden 16 Amtsgerichte, darunter Bernkastel-Kues, Neumagen und Rhaunen. Diese Gerichte begannen ihre Tätigkeit am 01. Oktober 1879, d.h. vor nunmehr 125 Jahren.

Das Amtsgericht Bernkastel-Kues war in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts in angemieteten Räumen in der Schanzstraße untergebracht. Spätestens im Jahr 1885 wurde der Bau eines "amtsgerichtlichen Geschäftshauses in Berncastel" geplant. Am 31. März 1892 erfolgte die Übergabe des Gebäudes durch den königlichen Baurat Freudenberg an den königlichen Amtsgerichtsrat Bresgen. Das Gebäude überstand in seiner typischen alten Bauart als einziges "Preußisches Amtsgericht" im hiesigen Landgerichtsbezirk den 2. Weltkrieg.

Nachdem durch das 1. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung in Rheinland-Pfalz von 1966 die "Ein-Mann-Amtsgerichte" aufgelöst wurden, genügte das Dienstgebäude nicht mehr dem durch die in diesem Zusammenhang angegliederten Amtsgerichte Neumagen und Rhaunen entstandenen Raumbedarf. Aus diesem Grund wurde das alte Moselkrankenhaus im Stadtteil Kues angemietet. Später kam auch das frühere Schwesternwohnheim (Nebengebäude des alten Krankenhauses) hinzu.

Im Zuge der Auflösung der kleinen Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz wurde schließlich der Bezirk des Amtsgerichts Traben-Trarbach am 01. April 1971 zum größten Teil dem Amtsgericht Bernkastel-Kues zugeordnet, einige Gemeinden (Reil, Kröv, Kinheim) kamen zum Amtsgericht Wittlich.

Seit dem Jahre 1988 befindet sich das Amtsgericht in den Diensträumen des im Stadtteil Kues errichteten Neubaus. In der Behörde sind 4 richterliche Bedienstete, 8 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bernkastel-Kues umfasst als Teil des Landkreises Bernkastel-Wittlich das Gebiet der Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Bernkastel-Kues, sowie der Einheitsgemeinde Morbach mit insgesamt ca. 50.000 Einwohnern. Bis zu deren Auflösung am 31.12.2011 gehörte auch das Gebiet der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron zum Gerichtsbezirk.