Zeugenkontaktstelle

Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was können wir für Sie tun?

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer ersten Hilfe durch Rat und Tat vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben. Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

Informationen

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
  • allgemeine Erläuterungen
    • der Ladung,
    • des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
    • der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
    • ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
  • ohne Rechtsberatung,
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.

Praktische und fürsorgliche Hilfe

  • Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
  • Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
  • Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
  • allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
  • notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.

Wann und wo sind wir für Sie da?

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude - Zimmer-Nr. 10.4.

Sie ist besetzt zu den üblichen Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Sie erreichen die Zeugenkontaktstelle fernmündlich unter Tel.: 06531/59-163  oder im Verhinderungsfall unter Tel.: 06531/59-164. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Idt oder bei deren Verhinderung Frau Marx zur Verfügung.

Per E-Mail erreichen Sie die Zeugenkontaktstelle unter der Hausadresse agber(at)ko.jm.rlp.de