Amtsgericht Bernkastel-Kues
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Brüningstraße 30, 54470 Bernkastel-Kues
Postfach 1280, 54469 Bernkastel-Kues
Telefon: 06531/59-0
Telefax: 06531/59-176
E-Mail: agber(at)ko.jm.rlp.de
Eingeschränkter Publikumsverkehr am Amtsgericht
Das Amtsgericht Bernkastel-Kues ist bestrebt, den Dienstbetrieb unter Pandemiebedingungen und Infektionsschutzgesichtspunkten aufrechtzuerhalten. Daher wurden nachstehende Maßnahmen ergriffen, um Rechtssuchende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts vor einer Infektion zu schützen. Bitte tragen Sie durch Einhaltung dieser Regeln zu einer Minimierung des Ansteckungsrisikos bei.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
- Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder schriftlich vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden dann über die Notwendigkeit der Vergabe eines Termins. Einzahlungen bitten wir grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen.
- Im Gerichtsgebäude gelten die allgemeinen Schutzregelungen, insbesondere die, teilweise durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete, Abstandsregelung. In Sitzungssälen, Gängen und Wartebereichen ist generell ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem sind die üblichen Hygieneregeln, insbesondere zur Hust-, Nies- und Händehygiene zu beachten.
- Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards ist im Gerichtsgebäudes vorgeschrieben. Bitte bringen Sie eine entsprechende Maske mit. Während der Verhandlung entscheidet der/die Vorsitzende, ob Sie die Maske abnehmen müssen.
- Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist im Rahmen der – durch Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkten – Saalkapazitäten stets gewährleistet. Der Einlass zu Terminen erfolgt in der Regel erst zur Terminsstunde. Damit die Anzahl gleichzeitig anwesender Menschen im Gericht reduziert werden kann, wird darum gebeten, die Dauer des Aufenthalts im Gebäude auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.
- Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter Symptome einer ärztlich nicht abgeklärten Atemwegserkrankung aufweisen, Fieber haben, mit dem Coronavirus infiziert sein oder in den letzten 10 Tagen vor dem Gerichtstermin persönlichen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person gehabt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an das Gericht, um das weitere Vorgehen zu klären.
- Zur Sicherung der Kontaktnachverfolgbarkeit werden Ihre Personalien erhoben. Bitte füllen Sie das entsprechende Formblatt möglichst vorab zu Hause aus und bringen Sie dieses und einen eigenen Stift zum Termin mit.
Bitte prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob der Besuch des Gerichts erforderlich ist, ob Ihr Anliegen telefonisch bearbeitet werden kann oder die auf unserer Homepage unter „Service“ zur Verfügung gestellten Formulare genutzt werden können.
Gut zu wissen
Behördenleiter:
Oliver Emmer, Direktor des Amtsgerichts
Vertreter:
Stefan Rählmann, Richter am Amtsgericht
Mediensprecher:
Oliver Emmer, Direktor des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Roland Klingel, Justizamtsrat
Vertreterin:
Ruth Schuch, Justizamtfrau
Mo bis Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr, Do: 14.00 bis 16.00 Uhr
Im Übrigen können Besprechungstermine auch sehr individuell mit den Bediensteten des Amtsgerichts Bernkastel-Kues vereinbart werden. Zu den öffentlichen Sitzungen ist ein Zugang zu jeder Zeit möglich.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Foto-, Film- oder Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Direktors des Amtsgerichts
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues ist ein WLan Hotspot eingerichtet, der allen Besuchern während der Öffnungszeiten des Gerichts einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:
- Direktor des Amtsgerichts Oliver Emmer
- Vertreter: Richter am Amtsgericht Stefan Rählmann
- Amtsgericht Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, 54470 Bernkastel-Kues
- Telefon: 06531/59-0
- Telefax: 06531/59-176
- E-Mail: agber(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
- Justizrechtsrat Siegfried Bielau
- Landgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
- Telefon: 0651/466-0
- Telefax: 0651/466-1900
- E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Gerichtsvollzieher,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
- Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
- Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJust-GAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Wichtiger Hinweis
Bei dem Amtsgericht Bernkastel-Kues ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben (bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Verfahren Anwaltszwang herrscht). Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.