Allgemein
Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).
Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können sein Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.
Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.
Für weitere Informationen siehe Gerichtsvollzieherordnung RLP.
- Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
- Vollstreckungstitel muss mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch Vollstreckungsklausel) müssen dem Schuldner bereits zugestellt sein und somit muss auch ein Zustellungsnachweis anliegen bzw. beigefügt sein
Siehe hierzu auch:
Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO
Die/der Gerichtsvollzieher(in) wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Die Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin/eines Gerichtsvollziehers kann aber auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.
Eine unmittelbare Beauftragung kann auch der/dem zuständigen Gerichtsvollzieher(in) übersandt werden.
Für den Vollstreckungsauftrag gilt Formularzwang. Die aktuelle Fassung des bundeseinheitlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher" finden Sie hier.
Hinweis: Der von Ihnen verwendete PDF-Browser unterstützt gegebenenfalls nicht das Online-Ausfüllen von PDF-Formularen. Es wird empfohlen, das Formular erst abzuspeichern und dann offline auszufüllen.
- Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
- Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.
Zu dem Amtsgerichtsbezirk Bernkastel-Kues gehören folgende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher:
Obergerichtsvollzieher Sascha Biermann
In der Metzenwies 12
56865 Blankenrath
Telefon: 06545/912620
Mobil: 0151/70614648
Fax: 06545/912644
EGVP/eBO: DE.Justiz.8cda739f-e9de-4610-aaa5-c7e1e60573c6.a9e9
Zuständig für die Gemeinden:
Andel, Bernkastel (Stadtteil), Beuren, Brauneberg, Burg, Burgen, Emmeroth, Enkirch, Erden, Graach, Götzeroth, Fronhofen, Hochscheid, Irmenach, Ilsbach, Kleinich, Lieser, Lösnich, Lötzbeuren, Maring-Noviand, Mülheim, Oberkleinich, Pilmeroth, Starkenburg, Traben, Trarbach, Ürzig, Wehlen, Wintrich, Veldenz, Zeltingen-Rachtig, Wolf
Die Sprechstunden des Gerichtsvollziehers finden montags und donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Raum 1.7, EG, Amtsgericht 54470 Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, statt. Im Übrigen erfolgt die Sprechzeit nach Vereinbarung.
Obergerichtsvollzieher Annika Schäfer
Kommener Weg 4, 54497 Morbach
Tel.: 06533/957152
Fax: 06533/9567995
Mobil: 0175/4246410
EGVP/eBO: DE.Justiz-8f57df00-3c11-468c-938b-71f49936b1d1.6ea1
Zuständig für die Gemeinden:
Gornhausen, Kommen, Longkamp, Monzelfeld, Morbach, Elzerath, Haag, Heinzerath, Merscheid, Bischofsdhron, Gonzerath,Gutenthal, Hinzerath, Hoxel, Hundheim, Hunolstein, Morscheid-Riedenburg, Odert, Rapperath, Wederath, Weiperath, Wenigerath, Wolzburg
Die Sprechstunden der Obergerichtsvollzieherzin Annika Schäfer finden montags von 09:00 Uhr bis 10.00 Uhr in Raum 1.7, EG, Amtsgericht 54470 Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, statt. Im Übrigen erfolgt die Sprechzeit nach Vereinbarung.
JHS als Gerichtsvollzieher Christian Esch
Postfach 1406, 54504 Wittlich
Tel. 06571/1456672
Mobil. 0175/4083439
Fax. 06571/1469050
Email: c.esch<at>gerichtsvollzieher.de
EGVP/eBO: DE.Justiz.ae151225-3ba1-4161-99d1-05fa9abd6aef.585f
Zuständig für die Gemeinden:
Kues (inkl. Plateau: Straßen am Kurpark, Am Rosenberg, Amselweg, Drosselweg, Dr.-Marx-Straße, Finkenweg, Kursanatorium, Meisenweg, Nachtigallenweg, Panoramastraße), Kesten, Minheim, Neumagen-Dhron, Piesport
Die Sprechstunden des Gerichtsvollziehers Esch finden nach telefonischer Vereinbarung dienstags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr in Raum 1.7, EG, Amtsgericht 54470 Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, statt. Im Übrigen erfolgt die Sprechzeit nach Vereinbarung.