Allgemein

Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

 

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können sein Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.

Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.

Für weitere Informationen siehe Gerichtsvollzieherordnung RLP.

  • Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
  • Vollstreckungstitel muss mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
  • Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch Vollstreckungsklausel) müssen dem Schuldner bereits zugestellt sein und somit muss auch ein Zustellungsnachweis anliegen bzw. beigefügt sein

Siehe hierzu auch:
Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO

Die/der Gerichtsvollzieher(in) wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Die Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin/eines Gerichtsvollziehers kann aber auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke  elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.

Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.

Eine unmittelbare Beauftragung kann auch der/dem zuständigen Gerichtsvollzieher(in) übersandt werden. 

Für den Vollstreckungsauftrag gilt Formularzwang. Die aktuelle Fassung des bundeseinheitlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher" finden Sie hier.

Hinweis: Der von Ihnen verwendete PDF-Browser unterstützt gegebenenfalls nicht das Online-Ausfüllen von PDF-Formularen. Es wird empfohlen, das Formular erst abzuspeichern und dann offline auszufüllen.

  • Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
  • Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.

Zu dem Amtsgerichtsbezirk Bernkastel-Kues gehören folgende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher:

Obergerichtsvollzieher Sascha Biermann
In der Metzenwies 12
56865 Blankenrath
Telefon: 06545/912620
Mobil: 0151/70614648
Fax: 06545/912644

Zuständig für die Gemeinden:

Andel, Bernkastel (Stadtteil), Brauneberg, Burg, Burgen, Enkirch, Erden, Graach, Kesten, Kues (nur Plateau: Straßen Am Kurpark, Am Rosenberg, Amselweg, Drosselweg, Dr.-Marx-Straße, Finkenweg, Kursanatorium, Meisenweg, Nachtigallenweg, Panoramastraße), Lieser, Lösnich, Lötzbeuren, Maring-Noviand, Mülheim, Traben, Trarbach, Ürzig Wehlen, Wintrich, Zeltingen-Rachtig, 
Beuren, Emmeroth, Fronhofen, Hochscheid, Kleinich, Pilmeroth, Oberkleinich, Starkenburg Götzeroth, Irmenach, Ilsbach

Die Sprechstunden des Gerichtsvollziehers finden montags und donnerstags von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr in Raum 1.7, EG, Amtsgericht 54470 Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, statt. Im Übrigen erfolgt die Sprechzeit nach Vereinbarung.
 

Obergerichtsvollzieher Heinrich Lorenz
Realschulstraße 42, 54347 Neumagen-Dhron
Tel.: 06507 9389888
Fax: 06507 9389889
Mobil: 0170 7355173
E-Mail: ogv-h.lorenz<at>gerichtsvollzieher.de

Zuständig für die Gemeinden:
Minheim, Neumagen-Dhron, Piesport

Die Sprechstunden des Obergerichtsvollziehers Lorenz finden mittwochs von 09:00 Uhr bis 10.00 Uhr im Büro des Gerichtsvollziehers in Neumagen-Dhron, Realschulstraße 42 statt.
Im Übrigen erfolgt die Sprechzeit nach Vereinbarung.

 

JHS als Gerichtsvollzieher Christian Esch
Postfach 1406, 54504 Wittlich
Tel. 06571/1456672
Mobil. 0175/4083439
Fax. 06571/1469050
Email: c.esch<at>gerichtsvollzieher.de

Zuständig für die Gemeinden:
Morbach, Longkamp, Elzerath, Gornhausen, Haag, Heinzerath, Merscheid, Bischofsdhron, Gonzerath, Gutenthal, Hinzerath, Hoxel, Hundheim, Hunolstein, Kommen, Kues (ohne Plateau bzw. die dem OGV Biermann zugewiesenen Straßen), Veldenz, Monzelfeld, Morscheid-Riedenburg, Odert, Rapperath, Wederath, Weiperath, Wenigerath, Wolzburg,

Die Sprechstunden des Gerichtsvollziehers Esch finden dienstags von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr und donnerstags von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Raum 1.7, EG, Amtsgericht 54470 Bernkastel-Kues, Brüningstraße 30, statt.